Datenschutzerklärung
Informationen gemäß Art. 13 DSGVO · Stand: September 2026
1. Verantwortlicher
PräventWerk GmbH
Unterm Hasenfeld 4
59872 Meschede
E-Mail: kontakt@praevent-werk.de
Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich nicht erforderlich und nicht bestellt.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz und zur Ausübung Ihrer Rechte ist Dr. med. Martin Arndt, PräventWerk GmbH, Unterm Hasenfeld 4, 59872 Meschede, E-Mail: kontakt@praevent-werk.de.
2. Grundsätze
Diese Website verzichtet auf Cookies, Tracking und Analyse-Tools. Die Seiten dieser Website binden keine externen Inhalte ein; für die Anmeldung zum Präventionsprogramm gilt Abschnitt 5. Schriften, Bilder und Programmbibliotheken sind vollständig in die Seite eingebettet – beim Aufruf werden keine Verbindungen zu Drittanbietern (z. B. Google) aufgebaut.
3. Hosting und Server-Logfiles
Diese Website wird gehostet bei der STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin. Beim Aufruf der Website erfasst der Hosting-Provider automatisch Informationen in Server-Logfiles, die Ihr Browser übermittelt (IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der Anfrage, aufgerufene Seite, HTTP-Statuscode, übertragene Datenmenge, Referrer-URL, Browsertyp und Betriebssystem). Diese Daten dienen dem sicheren und stabilen Betrieb der Website. Die Server-Logfiles werden vom Provider regelmäßig automatisiert nach 7 Tagen gelöscht.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren und funktionsfähigen Betrieb). Mit dem Hosting-Provider besteht ein Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
4. Kontaktaufnahme
Das Kontaktformular dieser Website übermittelt keine Daten an unseren Server. Beim Absenden öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht, die Sie selbst an uns senden. Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Angaben (z. B. Name, Firma, E-Mail-Adresse, Mitarbeiterzahl) ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und für mögliche Anschlussfragen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Beantwortung von Anfragen). Anfrage-E-Mails werden gelöscht, sobald sie nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten (z. B. IP-Adresse beim Aufruf der Website oder Kontaktdaten bei einer E-Mail-Anfrage) ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Für den Aufruf und die Nutzung der Website ist die Übermittlung der IP-Adresse jedoch technisch zwingend erforderlich. Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, ist die Bereitstellung Ihrer Daten freiwillig; ohne diese Angaben können wir Ihre Anfrage jedoch nicht bearbeiten.
5. Anmeldung zum betrieblichen Präventionsprogramm (Mitarbeitende)
Mitarbeitende von Partnerunternehmen können sich zum betrieblichen Präventionsprogramm anmelden — entweder über ein Online-Formular, das sie über einen unternehmensbezogenen Link oder QR-Code ihres Arbeitgebers erreichen, oder über einen ausgefüllten und unterschriebenen Einwilligungsbogen in Papierform. Bei der Anmeldung in Papierform übertragen wir Ihre Angaben in unser System; der unterschriebene Bogen wird als Nachweis Ihrer Einwilligung aufbewahrt.
Verantwortlicher für diese Verarbeitung ist die PräventWerk GmbH, Unterm Hasenfeld 4, 59872 Meschede, E-Mail kontakt@praevent-werk.de, Amtsgericht Arnsberg HRB 16563. Die PräventWerk GmbH ist alleinige Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; sie handelt nicht im Auftrag Ihres Arbeitgebers.
Verarbeitete Daten: Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse sowie — freiwillig — Abteilung, Telefonnummer und Geburtsdatum. Zusätzlich speichern wir, welche der einzelnen Einwilligungen Sie erteilt haben, den Zeitpunkt Ihrer Einwilligung und das Unternehmen, über dessen Anmeldung Sie sich registriert haben.
Zwecke: Organisation und Vermittlung betrieblicher Präventionsangebote, Terminkoordination mit der Kooperationspraxis, organisatorische Terminerinnerung, allgemeine Gesundheitskommunikation sowie vertrauliche, aggregiert ausgewertete Mitarbeiterbefragungen — jeweils nur im Umfang der von Ihnen erteilten Einwilligungen.
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei der Online-Anmeldung wird sie im Double-Opt-in-Verfahren eingeholt: Sie wird erst wirksam, wenn Sie den Bestätigungslink in der E-Mail anklicken, die wir Ihnen nach dem Absenden des Formulars zusenden. Bei der Anmeldung in Papierform tritt Ihre Unterschrift an die Stelle dieser Bestätigung.
Freiwilligkeit: Die Teilnahme ist vollständig freiwillig. Eine Nichterteilung hat keinerlei arbeitsrechtliche Nachteile. Ihr Arbeitgeber erfährt zu keinem Zeitpunkt, ob Sie sich angemeldet haben oder welche Angebote Sie in Anspruch nehmen.
Empfänger: Für die Verwaltung der Anmeldungen, den Betrieb des Online-Formulars und den E-Mail-Versand setzen wir die Brevo GmbH (vormals Sendinblue GmbH), Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 133191 B, als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DSGVO ein; die Verarbeitung erfolgt auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Dort werden auch die Angaben aus Anmeldungen in Papierform erfasst. Sofern Sie in die Weitergabe eingewilligt haben, übermitteln wir Ihre Kontaktdaten an die Kooperationspraxis Prävention. Sauerland (Praxis Dres. Kramer + Arndt), Le-Puy-Str. 13, 59872 Meschede, damit diese mit Ihnen einen Untersuchungstermin vereinbaren kann. Eine Weitergabe an Ihren Arbeitgeber erfolgt nicht.
Drittländer: Ihre Daten werden grundsätzlich innerhalb der EU beziehungsweise des EWR verarbeitet. Wird ausnahmsweise ein Auftragsverarbeiter außerhalb des EWR eingesetzt, geschieht dies nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission oder von Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO.
Speicherdauer: Bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung, längstens bis zur Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen Ihrem Arbeitgeber und der PräventWerk GmbH. Die Löschung erfolgt innerhalb von 90 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Widerruf: Sie können jede Einwilligung jederzeit einzeln und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen — formlos per E-Mail an kontakt@praevent-werk.de oder schriftlich an die oben genannte Anschrift. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Keine automatisierte Entscheidungsfindung: Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Ihre Rechte nach Art. 15 bis 21 DSGVO und Ihr Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde gelten für diese Verarbeitung entsprechend; siehe Abschnitte 7 und 8.
6. Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet oder Sie haben eingewilligt.
Zur Weitergabe im Rahmen des betrieblichen Präventionsprogramms siehe Abschnitt 5.
7. Ihre Rechte
- Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Art. 21 DSGVO)
- Widerruf einer erteilten Einwilligung: Sofern eine Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 i. V. m. Art. 13 Abs. 2 lit. c DSGVO)
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine formlose E-Mail an kontakt@praevent-werk.de.
8. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf.
9. Aktualität
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, sobald sich die Datenverarbeitung auf dieser Website ändert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für organisatorische Leistungen des betrieblichen Gesundheitsmanagements · PräventWerk GmbH · Stand: 05.09.2026 – für Verträge mit Unternehmen (B2B)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Rechtsbeziehung zwischen der PräventWerk GmbH, Unterm Hasenfeld 4, 59872 Meschede (Amtsgericht Arnsberg, HRB 16563; E-Mail: kontakt@praevent-werk.de; www.praevent-werk.de) (nachfolgend „Dienstleister"), und ihren unternehmerischen Kunden (nachfolgend „Kunde") über organisatorische Leistungen aus dem Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Sie gelten ergänzend zum jeweils abgeschlossenen BGM-Servicevertrag und dessen Anlagen.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über organisatorische BGM- und Unterstützungsleistungen, die der Dienstleister mit dem Kunden schließt, sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Dienstleister in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) „Dienstleister" ist die PräventWerk GmbH. „Kunde" ist das Unternehmen, das den BGM-Servicevertrag abschließt. „Kooperationspraxis" ist eine vom Dienstleister benannte, rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Arztpraxis, welche die ärztlichen Präventionsleistungen erbringt. „Mitarbeitende" sind die Beschäftigten des Kunden.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsbestandteile und Rangfolge
(1) Der Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des BGM-Servicevertrages in Textform (§ 126b BGB) oder durch ausdrückliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters zustande. Angebote des Dienstleisters sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Vertragsbestandteile sind der BGM-Servicevertrag, seine Anlagen (insbesondere die Datenschutzvereinbarung nach Anlage 3 sowie das Muster der Einwilligungserklärung nach Anlage 4) und diese AGB.
(3) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) die individuellen Regelungen des BGM-Servicevertrages und seiner Anlagen, sodann (b) diese AGB. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
(4) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
§ 3 Leistungsgegenstand und Rolle des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister erbringt ausgewählte organisatorische und koordinierende Leistungen aus dem Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements gemäß dem BGM-Servicevertrag. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus § 2 des BGM-Servicevertrages.
(2) Der Dienstleister ist kein medizinischer Leistungserbringer und kein Leistungserbringer im Sinne des SGB V/SGB XI. Ärztliche Leistungen werden ausschließlich von den rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Kooperationspraxen in deren alleiniger fachlicher Verantwortung erbracht und sind nicht Gegenstand des Vertrages mit dem Dienstleister. Der Dienstleister tritt gegenüber den Mitarbeitenden nicht als medizinischer Anbieter auf und wirbt nicht mit ärztlichen Leistungen oder einem ärztlichen Status.
(3) Es handelt sich um einen Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere schuldet der Dienstleister keine bestimmte Teilnahmequote, keine Verbesserung gesundheitlicher Kennzahlen und keine Verringerung von Fehlzeiten. Die Inanspruchnahme der Angebote durch die Mitarbeitenden liegt außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters.
(4) Der Dienstleister ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (insbesondere Kooperationspraxen und Auftragsverarbeiter) einzusetzen.
§ 4 Leistungsänderungen
(1) Der Dienstleister ist berechtigt, einzelne im BGM-Servicevertrag beschriebene Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, sofern dies für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Dienstleisters zumutbar ist. Eine Zumutbarkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, technischer Weiterentwicklungen oder des unvorhersehbaren Wegfalls von Kooperationspartnern aus Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, erforderlich wird. Der Dienstleister hat in der Änderungsmitteilung den konkreten Anlass, den Umfang sowie die Auswirkungen der Änderung darzulegen. Der Kerncharakter und der Hauptzweck der vertraglich geschuldeten Leistungen müssen dabei erhalten bleiben.
(2) Erhebliche Änderungen werden dem Kunden in Textform angezeigt. Im Fall einer wesentlichen Verschlechterung des Leistungsumfangs steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu; es ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform auszuüben.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde wirkt an der Leistungserbringung mit. Er benennt eine interne Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz, teilt seine aktuelle Mitarbeiterzahl in Textform mit, leitet das Kommunikations-Toolkit unverändert an die Belegschaft weiter und stellt – soweit Maßnahmen im Betrieb stattfinden – geeignete, verkehrssichere Räumlichkeiten zur Verfügung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Teilnahme der Mitarbeitenden freiwillig ist und eine Nichtteilnahme keine arbeitsrechtlichen Nachteile begründet. Er erhebt oder verarbeitet keine Daten darüber, welche Mitarbeitenden die Angebote in Anspruch nehmen, und führt keine Anreize ein, welche die Freiwilligkeit unterlaufen. Die etwaig erforderliche Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) holt der Kunde vor Einführung der Maßnahme ein.
(3) Kommt der Kunde diesen Pflichten trotz Aufforderung mit angemessener Frist nicht nach, kann der Dienstleister die betroffenen Leistungen aussetzen. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Vergütung, Preisanpassung und Zahlung
(1) Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der im BGM-Servicevertrag individuell vereinbarten Monatspauschale. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Monatspauschale ist monatlich im Voraus zum 1. eines Monats fällig. Als Standardzahlungsweg dient das SEPA-Lastschriftmandat; alternativ ist Zahlung per Überweisung möglich. Einzelheiten – einschließlich der kostenfreien Onboarding-Phase, etwaiger Skonti und der Anpassung der individuell vereinbarten Pauschale – ergeben sich aus dem BGM-Servicevertrag.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, die Monatspauschale einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform anzupassen, wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland gegenüber dem Indexwert des Monats des Vertragsschlusses bzw. der letzten Preisanpassung verändert hat. Die Anpassung erfolgt prozentual entsprechend der Veränderung des VPI. Steigt der VPI, erhöht sich die Monatspauschale entsprechend; sinkt der VPI, ermäßigt sich die Monatspauschale in gleicher Weise und nach denselben Maßstäben. Eine Preiserhöhung ist ausgeschlossen, soweit sie durch Kostensenkungen in anderen Bereichen des Dienstleisters ausgeglichen wird. Erhöhungen, die über die Veränderung des VPI hinausgehen, sind unzulässig. Im Falle einer Preiserhöhung berechtigt dies den Kunden zur Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung; das Sonderkündigungsrecht ist innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform auszuüben.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigungsfristen richten sich nach dem BGM-Servicevertrag. Jede Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei oder bei wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung mit angemessener Frist (mindestens 30 Tage) vor.
(3) Die Folgen der Vertragsbeendigung – insbesondere die Abwicklung laufender Vorgänge und die Löschung personenbezogener Daten – regelt der BGM-Servicevertrag in Verbindung mit Anlage 3.
§ 8 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet unbegrenzt (a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie (b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auch bei leichter Fahrlässigkeit – nach den gesetzlichen Vorschriften und (c) nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Fälle gilt die betragsmäßige Begrenzung nach Abs. 2 nicht.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die im BGM-Servicevertrag (§ 7) bestimmten Höchstbeträge. Diese Begrenzung gilt ausschließlich für Sach- und Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit; die Haftung für Personenschäden nach Abs. 1 bleibt unberührt und unbegrenzt.
(3) Für die ärztlichen Leistungen der Kooperationspraxis haftet der Dienstleister nicht. Die Haftung der Kooperationspraxis richtet sich ausschließlich nach dem zwischen Praxis und Mitarbeitendem geschlossenen Behandlungsvertrag. Für organisatorische Maßnahmen des Dienstleisters im Betrieb des Kunden (insbesondere Auftakt-Impulsvortrag oder Gesundheitstag) übernimmt der Dienstleister die ihn treffenden Verkehrssicherungspflichten und haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften; eine sich hieraus ergebende erweiterte Veranstalterhaftung sowie die Haftung für eingeschaltete externe Leistungserbringer nach § 278 BGB bleiben unberührt. Näheres regelt § 7 des BGM-Servicevertrages.
(4) Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.
(5) Der Dienstleister unterhält eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Cyber-/Datenschutz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 5.000.000 € je Versicherungsfall. Eine Bestätigung wird dem Kunden auf Anfrage in Textform vorgelegt.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung sowie die wechselseitigen Pflichten sind abschließend in Anlage 3 zum BGM-Servicevertrag (Datenschutzvereinbarung, Verantwortlicher/Verantwortlicher) geregelt. Der Dienstleister verarbeitet ausschließlich Kontaktdaten der Mitarbeitenden auf Grundlage ihrer freiwilligen Einwilligung und hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf Gesundheits- oder Befunddaten.
(2) Beide Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen des Vertrages bekannt werdenden geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht über die Vertragsbeendigung hinaus für drei Jahre fort.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Beide Parteien sind für die Dauer und im Umfang eines Ereignisses höherer Gewalt von ihren Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien mit behördlich angeordneten Einschränkungen, kriegerische Ereignisse, Terrorakte, Streiks, behördliche Anordnungen sowie von außen kommende Cyberangriffe, die die betroffene Partei trotz gebotener Sorgfalt nicht verhindern oder beheben konnte.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform. Dauert das Ereignis länger als drei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.
§ 11 Referenznennung
Der Dienstleister ist berechtigt, den Kunden als Referenz (Name und/oder Logo) für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu nennen, jedoch ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Kunden. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
(2) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform; ausgenommen ist die Übertragung im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge.
(3) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Vorschriften über die Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB) sowie der berufsrechtlichen Vorgaben zum Zuweisungsverbot (§ 31 MBO-Ä). Unzulässige wirtschaftliche Vorteile für die Zuweisung oder Vermittlung einzelner Patienten werden weder gewährt noch erwartet.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung finden die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Anwendung (§ 306 Abs. 2 BGB).
(5) Erfüllungsort ist Meschede. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Meschede.